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Wissenschaftsrat

Kennzeichnend für den Wissenschaftsrat ist seine sektorenübergreifende Betrachtungsweise, die das gesamte deutsche Wissenschaftssystem mit seinen wesentlichen Strukturmerkmalen in den Blick nimmt – seien es (staatlich wie privat finanzierte) Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, universitätsmedizinische Einrichtungen, Forschung durch die Industrie, Forschungsverbünde oder aber ganze Landeshochschulsysteme.

Die wissenschaftspolitischen Gestaltungsvorschläge des Wissenschaftsrats gehen von der Voraussetzung aus, dass erfolgreiches Arbeiten in Wissenschaft und Forschung nur dann möglich ist, wenn auch der strukturell erforderliche Rahmen gegeben ist. Herauszuarbeiten, wie ein solcher Rahmen für das Gesamtsystem wie für einzelne Sektoren und Einrichtungen beschaffen sein muss – personell, institutionell und finanziell –, welche Faktoren ihn jeweils prägen und beeinflussen, ist seine zentrale Aufgabe.

Bei deren Umsetzung setzt der Wissenschaftsrat auf eine Kombination von übergreifenden Strukturempfehlungen zu systemischen Fragen einerseits und gutachtlichen Stellungnahmen (Evaluationen und Akkreditierungen) andererseits. Beide stehen in einer fruchtbaren Wechselwirkung miteinander und ermöglichen in ihrer Zusammenschau umfassende Einblicke in das Wissenschaftssystem.